Impressum & Agb's
Institut / Verlag Soleil
Hauptstrasse 20
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AGB's:
§ 1 Geltungsbereich der AGB
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von
Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich dem
Institut Soleil mitteilen. Sollte der Teilnehmer 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung
des Angebots keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet sich umgehend mit dem Institut Soleil in
Verbindung zu setzen.
3. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag und versichert,
dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Erlebnis erfüllen.
2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch das
Institut Soleil verbindlich.
3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss
organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Das Institut Soleil ist verpflichtet, den Teilnehmer
über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer
Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich
geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Das Institut Soleil ist berechtigt
den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des Angebots) nachträglich
zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur
Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro.
2. Wird der Preis trotz Mahnung innerhalb gesetzter Frist nicht bezahlt, so kann das Institut Soleil die
Durchführung des Vertrages ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß §5 belasten.
2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem Institut Soleil unter Berücksichtigung
gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen
folgende pauschale Entschädigungen zu:
ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 25%,
Bei Abweichung dieser Rücktrittsklauseln zu speziellen Ausschreibungen des Institut Soleil gelten
immer die Klauseln der Ausschreibung.
3. Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Institut Soleil nachzuweisen, dass ihm
tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale
entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich
angefallenen Kosten verpflichtet.
4. Das Institut Soleil behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung,
entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder
und zu belegender Kosten zu berechnen.
5. Das Institut Soleil empfiehlt dringend den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung.
6. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Erlebnistermins, des Ortes und der Unterkunft
besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages
(Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat das Institut Soleil Anspruch auf eine pauschale
Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag
(Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird vom Institut Soleil
an den Teilnehmer unbar ausgezahlt.
7. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer
die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben oder
es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen
(z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindesteilnehmerzahl).
b) Das Institut Soleil ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung
(Angebot) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt vom Institut Soleil später als eine Woche vor Beginn ist nicht zulässig.
2. Ein Rücktrittsrecht besteht wenn das Institut Soleil die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar
ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird.
3. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1 - 2 durch das Institut Soleil wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer
zurückgezahlt.
4. Wird das Angebot nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften
des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann das Institut
Soleil ein Entgelt verlangen.
5. Das Institut Soleil kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des
Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist
oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt das Institut Soleil, so
behält er den Anspruch auf den gesamten Erlebnispreis; dasInstitut Soleil muss sich aber den Wert
ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.
Im Falle des Ausfalls wird der bereits gezahlte Preis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt.
2. Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit
und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Erlebnispreis und auf typische und
vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
3. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche
wegen unerlaubter Handlung.
4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden
die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der
Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
5. Soweit die Haftung vom Institut Soleil ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Institut Soleil.
2. Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner verbindlichen Anmeldung dass er keinerlei Bewusstsein beeinflussende
Substanzen wie Psychopharmaka, Drogen oder starke Schmerzmittel zu sich nimmt.
2. Der Teilnehmer kann das Institut Soleil nur an dessen Sitz verklagen.
2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig
verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem BDSG geschützt.
Wir möchten darauf hinweisen, das dass unsere Arbeit weder eine Diagnose stellt, noch eine Therapie ist, die Diagnose stellt immer ein Arzt, Heilpraktiker oder der Gleichen.
Unsere Angebote, egal welcher Art, dienen der Lebensmotivation und Lebensqualität sowie ihrer Steigerung.
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